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OVG Lüneburg: AfD darf in Niedersachsen weiter überwacht werden
Der Verfassungsschutz darf die AfD Niedersachsen vorerst weiter als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und überwachen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.
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