Der Spiegel
AfD Niedersachsen scheitert mit Beschwerde gegen vorläufige Hochstufung vom Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz durfte die AfD Niedersachsen zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt.
Der ganze Text bleibt bei der Redaktion. Hier stehen Schlagzeile und ein kurzer Vorspann.
Weiter bei Der Spiegel