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Beschluss der Netzagentur rechtswidrig: Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen

Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig.

Der ganze Text bleibt bei der Redaktion. Hier stehen Schlagzeile und ein kurzer Vorspann.

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